Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht – eine Definition

Öffentliches Recht, Zivilrecht und Strafrecht – eine Definition

In unserem täglichen Leben begegnen uns öfters Begriffe, die mit dem Recht zu tun haben. Aber worin unterscheidet sich das öffentliche Recht eigentlich vom Zivilrecht? Was hat es mit dem Strafrecht auf sich und durch welche Merkmale zeichnen sich die einzelnen Teilgebiete des Rechts aus? Diesen Fragen wollen wir uns in diesem Artikel zuwenden.

Das Öffentliche Recht- was wird darunter genau verstanden?

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen den Träger der öffentlichen Institutionen, – also dem Staat – gegenüber seinen Subjekten (den Bürgern). Auch Gesetze, die mit der Organisation und Funktion des Staates zu tun haben, ist Teil des öffentlichen Rechtes.

Zu den Bereichen des öffentlichen Rechts zählen beispielsweise:

Völkerrecht: Dieses betrifft beispielsweise die Menschenrechte oder das Seerecht
Supranationales Recht: Beispielsweise Europarecht
Nationales Recht: Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Verfassungsrecht, Steuerrecht oder das Strafrecht

So ist es nur möglich, einen Leistungsanspruch von Bürgern (wie das beispielsweise beim Sozialrecht der Fall ist) durchzusetzen, wenn dieser auf einer gesetzlichen Regelung basiert. Und hier kommt das öffentliche Recht zum Tragen. Gleichermaßen trifft das auf staatliches Handeln (Festnahme) zu. Auch diese Handlungsweisen basieren auf einer gesetzlichen Regelung des öffentlichen Rechtes.

Das Zivilrecht
Das Zivilrecht zählt neben dem öffentlichen Recht und dem Strafrecht zu einem sehr großen Rechtsgebiet in Deutschland. Durch das Zivilrecht werden die rechtlichen Beziehungen der Bürger untereinander geregelt. Diese sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Daneben sind noch eine große Anzahl von Spezialgesetzen vorhanden, wie das beim Arbeitsgesetz der Fall ist.

Durch das Zivilrecht werden auch Beziehungen zwischen privaten und juristischen Personen geregelt. Kommt es zu unterschiedlichen Verträgen, wie das beim Kaufvertrag oder beim Mietvertrag der Fall ist, fällt dies in die Zuständigkeit des Zivilrechtes.

So herrscht in Deutschland zwar Privatautonomie, die jedem Menschen die Freiheit einräumt, selbst zu entscheiden, welche Verträge er eingeht. Das Zivilrecht gibt dafür den Rahmen vor, durch die Verbraucher besonders geschützt sind.

Auch die Schadensersatzansprüche oder Unterhaltsansprüche werden durch das Zivilrecht geregelt. Ein besonderes Merkmal dieser bürgerlich-rechtlichen Beziehungen ist, dass sowohl der Anspruchssteller als auch der Anspruchsgegner sich auf der gleichen Stufe befinden.

Das Strafrecht
Das Strafrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechtes und kann in zwei größere Bereiche untergliedert werden. Einerseits in das materielle Strafrecht, zum anderen in das formelle Strafrecht. Beim materiellen Strafrecht werden die Voraussetzungen und Rechtsfolgen definiert, die sich aus Straftaten ergeben. So wird geregelt, welche Strafen bei Straftaten zu erwarten sind. Beim formellen Strafrecht wird festgelegt, wie sich der Ablauf eines Strafverfahrens gestaltet. Wesentlicher Bestandteil ist hier das Nachweisverfahren.

Mit dem Strafrecht verfolgt der Staat das Ziel, Rechtsgüter zu schützen, indem schädliche Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden. Im Strafrecht handelt es sich um strafbare Handlungen, wenn diese nicht erwünscht sein. Dabei kann es sich um Körperverletzungen oder Diebstähle handeln. Aber auch Beleidigungen fallen in das Rechtsgebiet des Strafrechtes. Der Staat erfolgt damit drei Ziele:

Spezialprävention: Erzieherischer Effekt
Generalprävention: Abschreckung
Repression: Sühnung von Straftaten

Die Bestrafung ist das Resultat eines gerichtlichen Verfahrens, das entweder durch den Strafbefehl oder durch das Urteil zu Ende gebracht wird. Handelt es sich um junge Straftäter (unter 18 bis maximal 21 Jahre), findet das Jugendstrafrecht Anwendung, welches Sonderregelungen beinhaltet.

Fazit:
Öffentliches Recht, Zivilrecht oder Straftat – bei allen drei Bereichen handelt es sich um sehr große Rechtsgebiete, die sich auf unterschiedliche Komponenten konzentrieren und verschiedenste Ziele verfolgen.

Allen gemeinsam ist, dass Sie einen Rechtsbeistand (Anwalt) benötigen, wenn Sie mit einem der Rechtsgebiete in direkten Kontakt kommen.

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