Regeln der elterlichen Sorge

Regeln der elterlichen Sorge

Es ist egal ob in der Partnerschaft, in der Ehe oder nach der Trennung, für die Sorge um die Kinder gibt es klare Regeln. Die elterliche Sorge ist das Recht zur Erziehung und die Pflicht zur Betreuung und Versorgung eines minderjährigen Kindes. Die dazu gehörigen Paragrafen sind 1626 bis 1698b des BGB. Das Gesetz teilt die elterliche Sorge in drei Bereiche: die Personensorge, die Sorge für das Vermögen und die gesetzliche Vertretung des Kindes. Im folgenden Blogbeitrag gehe ich näher auf die Rechten und Pflichten der Eltern sowie der Kinder ein.

Rechte und Pflichten der Eltern

Bis ein Kind volljährig wird, haben die Eltern das Sorgerecht. Dieses umfasst die Pflege und Erziehung des Kindes. Ebenfalls fällt unter die Personenpflege die Wahl der Schule oder auch die Höhe des Taschengeldes sowie Freizeitaktivitäten. Medizinische Behandlungen dürfen nur mit der Zustimmung der Eltern durchgeführt werden. Bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres entscheiden die Eltern ebenfalls über Ohrstecker oder Tätowierungen. Außerdem haben sie die Aufsichtspflicht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dass bedeutet, die Eltern bestimmen ob das Kind zu den Großeltern oder auf Klassenfahrt mitdarf.

Die elterliche Sorge bei unverheirateten Paaren

Wenn die Eltern bei der Geburt des gemeinsamen Kindes verheiratet sind, haben beide automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Bei unverheirateten Paaren ist es etwas komplizierter. Bei der Geburt erhält die Mutter das alleinige Sorgerecht, wenn trotzdem beide Parteien das Sorgerecht haben möchten, müssen Sie dies beim Jugendamt oder bei einem Notar beglaubigen lassen. Dieses ist nur mit einer Sorgeerklärung möglich, auch nach der Trennung oder nach der Scheidung ändert sich erstmal nichts am gemeinsamen Sorgerecht. Nur das Familiengericht kann eine Sorgeerklärung wieder aufheben, außer das Kindeswohl ist in Gefahr oder ein Elternteil stirbt.

Verträge und Geschäfte (Vermögenssorge)

Sorgeberechtigte verwalten das Geld des Kindes, wie etwa ein Sparkonto oder Bargeld. Wie das Vermögen des Kindes verwendet wird entscheiden die Eltern, allerdings muss es erhalten bleiben oder sich vermehren. Teilen sich die Eltern das Sorgerecht, müssen alle wichtigen Entscheidungen die das Kind betreffen, zusammengetroffen werden. Verträge müssen immer von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Da sich das bei einem geteilten Sorgerecht etwas chaotisch gestalten kann, ist es möglich, eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Auf Antrag bei einem Familiengericht kann die alleinige Entscheidungsbefugnis übertragen werden.

Neutralitätspflicht der Eltern  

Beide Elternteile sind dazu verpflichtet, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des anderen Elternteiles negativ beeinflussen könnte. Verletzt ein Elternteil dauerhaft die Neutralitätspflicht, ist es möglich einen Umgangspfleger zu bestellen. Dieser wird in diesem Fall zukünftig bei jedem Treffen des Elternteils und des Kindes anwesend sein und dafür sorgen, dass die Neutralität gewahrt wird.

Sorgerecht  

Bei einer Scheidung wird oft über das Sorgerecht vor Gericht geklagt. Da so ein Prozess ziemlich Nervenaufreiben sein kann, sollte ein guter Anwalt für Familienrecht immer mit dabei sein. Dieser sieht und erkennt Rechtslagen besser und weiß mit diesen umzugehen.

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